Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen:
U2 : 3. bis 10. Lebenstag (Toleranzgrenze 3. 14. Lebenstag)
U3 : 4. bis 6. Lebenswoche (Toleranzgrenze 3. 8. Lebenswoche)
U4 : 3. bis 4. Lebensmonat (Toleranzgrenze 2. 4 1/2. Lebensmonat)
U5 : 5. bis 7. Lebensmonat (Toleranzgrenze 5. 8. Lebensmonat)
U6 : 10. bis 12. Lebensmonat (Toleranzgrenze 9. 14. Lebensmonat)
U7 : 21. bis 24. Lebensmonat (Toleranzgrenze 20. 27. Lebensmonat)
U7a:34. bis 36. Lebensmonat (Toleranzgrenze 33. 38. Lebensmonat)
U8 : 46. bis 48. Lebensmonat (Toleranzgrenze 43. 50. Lebensmonat)
U9 : 60. bis 64. Lebensmonat (Toleranzgrenze 58. 66. Lebensmonat)
U10: 7.- 8. Lebensjahr
U11: 10.-10. Lebensjahr
J1 : 13. bis 14. Lebensjahr
J2 : 16. bis 17. Lebensjahr
Die Untersuchungen U10, U11 und J2 werden inzwischen von den meisten gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Sonst müssen sie als "Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL) gemäß GOÄ berechnet werden (ca. 60,- Euro)
Privat versicherte Kinder haben jährlich Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung.
Nutzen Sie für die Termine zur Vorsorgeuntersuchung und Impftermine auch unseren >>Erinnerungsservice.
Bitte beachten Sie auch die von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Mehr Informationen darüber finden Sie >>HIER